RS Vwgh 1990/7/12 88/09/0111

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Veröffentlicht am 12.07.1990
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs2;
AVG §58 Abs2;
VwGG §41 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/01/18 89/09/0114 2

Stammrechtssatz

Es liegt im Wesen der freien Beweiswürdigung, daß weitere Beweisaufnahmen dann unterbleiben können, wenn sich die Verwaltungsbehörde auf Grund der bisher vorliegenden Beweise ein klares Bild über die maßgebenden Sachverhaltselemente machen konnte. Das Recht auf freie Beweiswürdigung enthebt die Beh nämlich weder ihrer Ermittlungspflicht noch ihrer Begründungspflicht.

Schlagworte

freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1988090111.X05

Im RIS seit

12.07.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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