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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
BAO §48;Beachte
Besprechung in: SWI 1996/12, 539;Rechtssatz
Bei der Entscheidung über einen auf eine steuerliche Entlastungsmaßnahme " zur Ausgleichung der inländischen und ausländischen Besteuerung iSd § 48 BAO gerichteten Antrag bedarf es - anders als bei einem " zur Erzielung einer " den Grundsätzen der Gegenseitigkeit entsprechenden Behandlung " iSd genannten Bestimmung gestellten Antrag - für den Fall, daß die betreffenden ausländischen Rechtsnormen der Abgabenbehörde nicht bekannt wären, weder deren Ermittlung iSd im öffentlichen Recht analog anzuwendenden § 4 Abs 1 IPRG, noch deren Anwendung.
Schlagworte
Verwaltungsrecht Internationales Rechtsbeziehungen zum Ausland VwRallg12European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989160069.X05Im RIS seit
11.07.2001