RS Vwgh 1990/7/12 89/16/0086

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Veröffentlicht am 12.07.1990
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Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 89/16/0087 Besprechung in: ÖStZ 1991, 390;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/01/18 89/16/0115 6

Stammrechtssatz

Nach stRsp des VwGH ist ein Windfang, der in einem abgeschlossenen Wohnungsverband liegt, der Wohnnutzfläche zuzurechnen (Hinweis E 12.10.1989, 88/16/0181).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989160086.X01

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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