RS Vwgh 1990/7/12 89/16/0086

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Veröffentlicht am 12.07.1990
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Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 89/16/0087 Besprechung in: ÖStZ 1991, 390;

Rechtssatz

Handelt es sich bei dem strittigen Windfang nicht um eine Treppenprojektion (Hinweis E 7.7.1978, 1297/77, VwSlg 5286 F/1978), sondern um einen im Wohnungsverband befindlichen Windfang, von dem aus eine Treppe in den Keller führt, wobei zwischen Windfang und Kellerabgang keine Tür vorhanden ist, so ist der Windfang zur Wohnnutzfläche zu zählen (Hinweis E 15.12.1988, 88/16/0142).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989160086.X02

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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