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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
FinStrG §35 Abs1 idF 1975/335;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 84/16/0134 E 22. November 1984 VwSlg 5932 F/1984 RS 2Stammrechtssatz
Die typische Begehungsform beim Reiseschmuggel ist die wahrheitswidrige Verneinung der Frage des Abfertigungsbeamten oder die Deklarierung einer Kleinigkeit - unter Verschweigung anderer zu verzollender Waren - in der Erwartung, damit werde sich das die Zollabfertigung durchführende Organ zufrieden geben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990160050.X03Im RIS seit
11.07.2001