RS Vwgh 1990/7/12 90/16/0050

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Veröffentlicht am 12.07.1990
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
35/02 Zollgesetz

Norm

FinStrG §35 Abs1 idF 1975/335;
ZollG 1955 §172 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 84/16/0134 E 22. November 1984 VwSlg 5932 F/1984 RS 2

Stammrechtssatz

Die typische Begehungsform beim Reiseschmuggel ist die wahrheitswidrige Verneinung der Frage des Abfertigungsbeamten oder die Deklarierung einer Kleinigkeit - unter Verschweigung anderer zu verzollender Waren - in der Erwartung, damit werde sich das die Zollabfertigung durchführende Organ zufrieden geben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990160050.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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