Index
32/06 VerkehrsteuernNorm
GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1991, 567;Rechtssatz
Die Aufteilung eines Raumes in einen für Wohnzwecke geeigneten und einen nicht für diese Zwecke geeigneten Teil ist unzulässig.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990160142.X03Im RIS seit
12.07.1990