RS Vwgh 1990/7/12 89/16/0018

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Veröffentlicht am 12.07.1990
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Index

32/06 Verkehrsteuern
98/01 Wohnbauförderung

Norm

GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;
WFG 1968 §2 Abs1 Z9;
WFG 1984 §2 Z7;

Beachte

Besprechung in: ÖStZ 1991, 470;

Rechtssatz

Ein Wintergarten, durch den auch Wärmegewinn möglich ist, ist ein Raum, der zur Wohnnutzfläche zu zählen ist, auch wenn er nicht ganzjährig zu Wohnzwecken nutzbar ist (Hinweis E 25.1.1990, 89/16/0001).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989160018.X01

Im RIS seit

28.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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