RS Vwgh 1990/7/12 89/16/0069

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Veröffentlicht am 12.07.1990
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken

Norm

GebG 1957 §14 TP5;
VwGG §48 Abs1 Z1;

Beachte

Besprechung in: SWI 1996/12, 539;

Rechtssatz

Die im vorliegenden Fall vorgelegte (nicht beglaubigte) Ablichtung der (bei den Verwaltungsakten befindlichen) Vollmacht ist nicht als Vollmacht mit 120,-- S, sondern als Beilage mit 30,-- S zu vergebühren (Hinweis E 11.2.1982, 81/15/0047).

Schlagworte

Stempelgebühren Kommissionsgebühren Barauslagen des Verwaltungsgerichtshofes Unrichtige Höhe der Stempelgebühren Erstattung bzw Notionierung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989160069.X08

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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