Nichtstattgebung - Beschlagnahme von Beweismitteln im Sinn des § 89 Abs 5 FinStrG - Unter Vollzug im Sinn des § 30 Abs 2 VwGG ist die Umsetzung eines Bescheides in die Wirklichkeit unter Herstellung der dem Bescheidinhalt entsprechenden materiellen Rechtslage und des dieser Rechtslage entsprechenden faktischen Zustandes während des Beschwerdeverfahrens zu verstehen (Hinweis B VS 25.2.1981, 2680/80 VwSlg 10381 A/1981), wobei der Bescheid für die nachfolgenden Akte eine verbindliche Grundlage bildet (Hinweis B VS 4.12.1974 972/74 VwSlg 8719 A/1974).