RS VwGH Beschluss 1990/07/18 AW 90/14/0019

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Veröffentlicht am 18.07.1990
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Rechtssatz

Nichtstattgebung - Beschlagnahme von Beweismitteln im Sinn des § 89 Abs 5 FinStrG - Unter Vollzug im Sinn des § 30 Abs 2 VwGG ist die Umsetzung eines Bescheides in die Wirklichkeit unter Herstellung der dem Bescheidinhalt entsprechenden materiellen Rechtslage und des dieser Rechtslage entsprechenden faktischen Zustandes während des Beschwerdeverfahrens zu verstehen (Hinweis B VS 25.2.1981, 2680/80 VwSlg 10381 A/1981), wobei der Bescheid für die nachfolgenden Akte eine verbindliche Grundlage bildet (Hinweis B VS 4.12.1974 972/74 VwSlg 8719 A/1974).

Schlagworte
Vollzug
Im RIS seit
18.07.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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