RS Vwgh 1990/7/25 89/17/0054

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Veröffentlicht am 25.07.1990
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Index

L34007 Abgabenordnung Tirol
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §115 Abs1;
BAO §119 Abs1;
BAO §212 Abs1;
LAO Tir 1984 §160 Abs1;
LAO Tir 1984 §92 Abs1;
LAO Tir 1984 §94 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 89/17/0055 Besprechung in: ÖStZB 1991, 405;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/17/0110 E 18. September 1987 RS 2

Stammrechtssatz

Es obliegt dem Abgabepflichtigen, das Vorliegen der für die Gewährung einer Zahlungserleichterung tatbestandmäßig geforderten Voraussetzung, wonach die sofortige oder volle Entrichtung der Abgabe für ihn mit erheblichen Härten verbunden wäre, zu behaupten und näher zu konkretisieren (Hinweis E 24.6.1986, 84/14/0182).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989170054.X03

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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