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L34009 Abgabenordnung WienNorm
B-VG Art132;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 90/17/0096Rechtssatz
Gemäß § 211 Abs 1 Wr LAO kann die Abgabenbehörde erster Instanz die Berufung durch die Berufungsvorentscheidung erledigen. Ein solcher Bescheid wirkt wie eine Entscheidung über die Berufung, also wie eine Sachentscheidung. Dem vom Bf mit der Säumnisbeschwerde an den VwGH herangetragenen Begehren auf Sachentscheidung wurde damit Rechnung getragen, sodaß das Verfahren gem § 36 Abs2 VwGG einzustellen ist.
Schlagworte
Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - EinstellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990170059.X01Im RIS seit
03.04.2001