RS Vwgh 1990/7/25 88/17/0235

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Veröffentlicht am 25.07.1990
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L34009 Abgabenordnung Wien
L82259 Garagen Wien
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §248;
GaragenG Wr 1957 §41 Abs2;
LAO Wr 1962 §193;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/17/0016 E 23. Oktober 1987 RS 3

Stammrechtssatz

Aus dem im § 193 LAO Wr zum Schutze des herangezogenen Haftungspflichtigen normierten Berufungsrecht auch gegen den Abgabenanspruch kann nicht das Recht auf Zustellung des allein an den Abgabepflichtigen zu erlassenden, das Leistungsgebot enthaltenden Abgabenbescheides abgeleitet werden (Hinweis E 31.10.1979, 1817/78).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1988170235.X01

Im RIS seit

11.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

14.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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