Index
L82000 BauordnungNorm
ASVG;Beachte
Besprechung in:ÖStZB 1991, 355;Rechtssatz
Zum Bereich gewerberechtlicher Vorschriften gehört nicht die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen oder baurechtlichen oder der Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbes dienenden Bestimmungen. Auch der Arbeitnehmerschutz zählt nicht zu den gewerberechtlichen Vorschriften. Gleiches gilt für die unter dem Gesichtspunkt des Monopolwesens im TabMG getroffene Regelung des Handels mit Tabakerzeugnissen durch die Inhaber eines Gastgewerbes und Schankgewerbes.
Schlagworte
Verhältnis zu anderen Rechtsgebieten Kompetenztatbestände Baupolizei und Raumordnung BauRallg1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1985170044.X02Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
13.03.2013