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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
FinStrG §98 Abs3;Beachte
Besprechung in:ÖStZB 1991, 355;Rechtssatz
Es ist durchaus auf allgemeine Erfahrungstatsachen gegründet, aus der Betriebsbereitschaft eines Tabakwarenautomaten in einem Restaurant auf erfolgte Verkäufe überhaupt zu schließen. Unschlüssig ist allerdings die Folgerung der Behörde, daß unter dem angebotenen gesamten Warenangebot gerade die überhöht ausgepreisten Waren oder bestimmte Sorten davon verkauft wurden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1985170044.X04Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
13.03.2013