RS Vwgh 1990/7/25 89/17/0087

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.07.1990
beobachten
merken

Index

L34009 Abgabenordnung Wien
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §4 Abs1;
LAO Wr 1962 §3 Abs1;

Beachte

Besprechung in: ÖStZ 1991, 360;

Rechtssatz

Der Zeitpunkt der Entstehung des Abgabenanspruches ist nicht von dessen bescheidmäßiger Festsetzung abhängig. Das Gesetz bietet keine Handhabe, die bescheidmäßige Konkretisierung dieses ex lege entstandenen Abgabenanspruches aus irgendeinem Grund hinauszuzögern.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989170087.X02

Im RIS seit

11.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten