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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §34 Abs2;Rechtssatz
Kommt es zur (teilweisen) Nichtbefolgung des Mängelbehebungsauftrages nur durch ein Versehen der vom Vertreter des Bf " ständig " überprüften, seit Jahren ohne geringsten Anstand für ihn tätigen, sehr sorgfältigen und gewissenhaften Angestellten bei der Postabfertigung, so ist nach stRsp des VwGH in diesem Fall dem Wiedereinsetzungsantrag des Bf stattzugeben (Hinweis E 7.9.1989, 89/16/0158, 0159).
Schlagworte
FristEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990160143.X01Im RIS seit
26.07.1990