RS Vwgh 1990/7/26 90/16/0143

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Veröffentlicht am 26.07.1990
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §34 Abs2;
VwGG §46 Abs1;

Rechtssatz

Kommt es zur (teilweisen) Nichtbefolgung des Mängelbehebungsauftrages nur durch ein Versehen der vom Vertreter des Bf " ständig " überprüften, seit Jahren ohne geringsten Anstand für ihn tätigen, sehr sorgfältigen und gewissenhaften Angestellten bei der Postabfertigung, so ist nach stRsp des VwGH in diesem Fall dem Wiedereinsetzungsantrag des Bf stattzugeben (Hinweis E 7.9.1989, 89/16/0158, 0159).

Schlagworte

Frist

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990160143.X01

Im RIS seit

26.07.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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