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21/03 GesmbH-RechtNorm
GewO 1973 §13 Abs7 idF 1988/399;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):88/04/0044Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1019/80 E 27. März 1981 VwSlg 10410 A/1981 RS 1Stammrechtssatz
Bei Beurteilung des rechtserheblichen Tatbestandes des "Zustehens eines maßgebenden Einflusses auf den Betrieb der Geschäfte" im Sinne des § 91 Abs 2 GewO 1973 ist nicht nur auf die rechtlichen Gestaltungsformen sondern gegebenenfalls auch auf tatsächliche Gesichtspunkte Bedacht zu nehmen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1988040036.X04Im RIS seit
07.08.2001Zuletzt aktualisiert am
02.07.2009