RS Vwgh 1990/8/21 88/04/0036

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.08.1990
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Index

21/03 GesmbH-Recht
50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §13 Abs7 idF 1988/399;
GewO 1973 §25 Abs1 Z1 idF 1988/399;
GewO 1973 §87 Abs1;
GewO 1973 §91 Abs2;
GmbHG §25;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):88/04/0044

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1019/80 E 27. März 1981 VwSlg 10410 A/1981 RS 1

Stammrechtssatz

Bei Beurteilung des rechtserheblichen Tatbestandes des "Zustehens eines maßgebenden Einflusses auf den Betrieb der Geschäfte" im Sinne des § 91 Abs 2 GewO 1973 ist nicht nur auf die rechtlichen Gestaltungsformen sondern gegebenenfalls auch auf tatsächliche Gesichtspunkte Bedacht zu nehmen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1988040036.X04

Im RIS seit

07.08.2001

Zuletzt aktualisiert am

02.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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