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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
GewO 1973 §360 Abs1 Z2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie AW 89/04/0020 B 18. April 1989 RS 1Stammrechtssatz
Nichtstattgebung - Übertretung der Gewerbeordnung 1973 - Enthält der angefochtene Bescheid in Ansehung seines Schuldspruches eine Feststellung über die nach Annahme der bel Beh - in der Vergangenheit liegende - erfolgte Verwirklichung der angeführten Verwaltungsstraftatbestände durch den Bf, könnte daher selbst im Falle der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung der Bf nicht die Rechtsstellung erlangen, etwa in Ansehung der zukünftigen Verwendung des in Rede stehenden Raumes einer verwaltungsstrafrechtlichen Verantwortlichkeit enthoben zu sein und es wäre ferner auch die bel Beh an der Durchführung weiterer entsprechender Strafverfahren nicht gehindert. Das Antragsvorbringen bietet daher keine Grundlage für die Annahme der Verwirklichung der Aufschiebungstatbestände des § 30 Abs 2 VwGG.
Schlagworte
Entscheidung über den AnspruchBegriff der aufschiebenden WirkungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:AW1990040066.A01Im RIS seit
21.08.1990Zuletzt aktualisiert am
20.07.2012