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21/03 GesmbH-RechtNorm
GewO 1973 §13 Abs7 idF 1988/399;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):88/04/0044Rechtssatz
Dem alleinigen Gesellschafter einer GmbH steht ein maßgebender Einfluß auf den Betrieb der Geschäfte der Gesellschaft zu, den er jederzeit ausüben kann (Hinweis E 30.9.1986, 85/04/0001). Dies ergibt sich schon daraus, daß nach dem Gesetz vom 6. März 1906, RGBl Nr 58, über Gesellschaften mit beschränkter Haftung auch der Generalversammlung wesentliche Befugnisse zukommen (siehe § 35 GmbHG), deren Wahrnehmung die Ausübung eines maßgebenden Einflusses auf den Betrieb der Geschäfte darstellt (Hinweis E 28.6.1988, 88/04/0020).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1988040036.X03Im RIS seit
07.08.2001Zuletzt aktualisiert am
02.07.2009