RS Vwgh 1990/8/27 90/15/0078

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Veröffentlicht am 27.08.1990
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10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §9;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Zur Beschwerde gegen die eine GmbH iL betreffende Berufungsentscheidung ist nur die GmbH selbst berechtigt. Die vom Liquidator (dem der angefochtene Bescheid zuzustellen war) im eigenen Namen und nicht als Vertreter der GmbH erhobene Beschwerde ist wegen des Mangels der Berechtigung des Bf zur Erhebung der Beschwerde gem § 34 Abs 1 VwGG zurückzuweisen.

Schlagworte

Handlungsfähigkeit Prozeßfähigkeit juristische Person Personengesellschaft des Handelsrechts

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990150078.X01

Im RIS seit

27.08.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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