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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §9;Rechtssatz
Zur Beschwerde gegen die eine GmbH iL betreffende Berufungsentscheidung ist nur die GmbH selbst berechtigt. Die vom Liquidator (dem der angefochtene Bescheid zuzustellen war) im eigenen Namen und nicht als Vertreter der GmbH erhobene Beschwerde ist wegen des Mangels der Berechtigung des Bf zur Erhebung der Beschwerde gem § 34 Abs 1 VwGG zurückzuweisen.
Schlagworte
Handlungsfähigkeit Prozeßfähigkeit juristische Person Personengesellschaft des HandelsrechtsEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990150078.X01Im RIS seit
27.08.1990