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32/06 VerkehrsteuernNorm
KfzStG §8 Abs5;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1991, 577;Rechtssatz
Die unter Berücksichtigung der Rechtskundigkeit des Steuerschuldners und der Nichtentrichtung
der Kraftfahrzeugsteuer während der Dauer von sechs Monaten erfolgte Festsetzung einer Steuererhöhung im Ausmaß von 50 % läßt keinen Ermessensfehler erkennen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989150093.X05Im RIS seit
27.08.1990Zuletzt aktualisiert am
14.10.2008