RS Vwgh 1990/8/27 89/15/0093

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Veröffentlicht am 27.08.1990
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Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

KfzStG §8 Abs5;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1991, 577;

Rechtssatz

Die unter Berücksichtigung der Rechtskundigkeit des Steuerschuldners und der Nichtentrichtung

der Kraftfahrzeugsteuer während der Dauer von sechs Monaten erfolgte Festsetzung einer Steuererhöhung im Ausmaß von 50 % läßt keinen Ermessensfehler erkennen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989150093.X05

Im RIS seit

27.08.1990

Zuletzt aktualisiert am

14.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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