RS Vwgh 1990/8/27 89/15/0149

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Veröffentlicht am 27.08.1990
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yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
32/06 Verkehrsteuern

Norm

KVG 1934 §9 Abs2 Z1 lita;
KVG 1934 §9 Abs2 Z1 litb;

Beachte

Besprechung in:ÖStZB 1991, 575;

Rechtssatz

Bei Lösung der Frage, ob bzw wie weit ein Gesellschafterzuschuß im Sinne des § 9 Abs 2 Z 1 KVG eine Überschuldung oder einen Verlust am Stammkapital beseitigt, sind die gemeinen Werte ("wahren Vermögenswerte") des Gesellschaftsvermögens zum Vergleich heranzuziehen (Hinweis Urteile des BFH 27.8.1968, 2 R 82/62; 28.9.1988, 2 R 221/84).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989150149.X01

Im RIS seit

11.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

05.02.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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