Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §21;Beachte
Besprechung in:ÖStZB 1991, 107;Rechtssatz
Organisatorische, unterrichtende und kontrollierende Tätigkeiten (zB Kurseinteilung, Kursleitertraining, Kurskontrolle) stehen mit der Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten, die sich aus urheberrechtlichen Vorschriften ergeben, in keinem so engen Zusammenhang, daß sie als wirtschaftliche Einheit angesehen werden könnten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989150128.X03Im RIS seit
27.08.1990Zuletzt aktualisiert am
31.12.2008