RS Vwgh 1990/8/27 89/15/0062

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.08.1990
beobachten
merken

Index

yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
32/06 Verkehrsteuern

Norm

KVG 1934 §2 Z4;
KVG 1934 §8 Z3;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1991, 573;

Rechtssatz

Der Gesetzgeber unterscheidet (auch) bei der Veräußerung eigener Gesellschaftsrechte durch eine inländische Kapitalgesellschaft deutlich zwischen der Verwirklichung des gesellschaftsteuerpflichtigen Tatbestandes und den auf den verwirklichten Tatbestand anzuwendenden "Steuermaßstab".

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989150062.X01

Im RIS seit

14.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

11.09.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten