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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §143;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1991, 577;Rechtssatz
§ 9 Abs 4 KfzStG statuiert eine besondere Prüfungsmaßnahme im Sinne des § 153 BAO, die durch die Vorschriften über abgabebehördliche Prüfungsmaßnahmen und Aufsichtsmaßnahmen gemäß den §§ 143 bis 151 BAO nicht berührt wird. Die Überprüfung der Einhaltung der Vorschriften über die Kraftfahrzeugsteuer durch Organe der Polizei und Gendarmerie ist daher als Amtshandlung im Rahmen der Dienstpflichten solcher Organe anzusehen (Hinweis E 28.2.1985, 84/17/0194).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989150093.X01Im RIS seit
27.08.1990Zuletzt aktualisiert am
14.10.2008