RS Vwgh 1990/8/27 89/15/0093

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Veröffentlicht am 27.08.1990
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/06 Verkehrsteuern

Norm

BAO §143;
BAO §153;
KfzStG §9 Abs4;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1991, 577;

Rechtssatz

§ 9 Abs 4 KfzStG statuiert eine besondere Prüfungsmaßnahme im Sinne des § 153 BAO, die durch die Vorschriften über abgabebehördliche Prüfungsmaßnahmen und Aufsichtsmaßnahmen gemäß den §§ 143 bis 151 BAO nicht berührt wird. Die Überprüfung der Einhaltung der Vorschriften über die Kraftfahrzeugsteuer durch Organe der Polizei und Gendarmerie ist daher als Amtshandlung im Rahmen der Dienstpflichten solcher Organe anzusehen (Hinweis E 28.2.1985, 84/17/0194).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989150093.X01

Im RIS seit

27.08.1990

Zuletzt aktualisiert am

14.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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