RS Vwgh 1990/8/27 89/15/0079

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.08.1990
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §3 Abs4;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 91, 105;

Rechtssatz

Auch bei Werklieferungen muß der Unternehmer dem Abnehmer oder in dessen Auftrag einem Dritten die Verfügungsmacht über den Gegenstand verschaffen (Hinweis E 29.11.1965, 1631/64, VwSlg 3368 F/1965).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989150079.X01

Im RIS seit

27.08.1990

Zuletzt aktualisiert am

16.09.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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