RS Vwgh 1990/8/27 89/15/0139

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Veröffentlicht am 27.08.1990
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ABGB §1007;
AVG §10 Abs1;
AVG §10 Abs2;
BAO §83 Abs1;
BAO §83 Abs2;
ZustG §9;

Beachte

Besprechung in:ÖStZB 1991, 585;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/15/0149 E 1. Dezember 1986 RS 3

Stammrechtssatz

Eine an sich unbeschränkte Vollmacht schließt stets die Ermächtigung zur Empfangnahme von Schriftstücken einer Abgabenbehörde mit ein.

Schlagworte

Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989150139.X01

Im RIS seit

27.08.1990

Zuletzt aktualisiert am

25.01.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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