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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ZustG §17 Abs3;Beachte
Besprechung in:ÖStZB 1991, 585;Rechtssatz
Wird eine Zustellung zu einem Zeitpunkt versucht, an dem der Empfänger nicht nur vorübergehend abwesend war und dadurch vom Zustellvorgang nicht rechtzeitig Kenntnis erlangen konnte, so bleibt der Zustellvorgang durch Hinterlegung erfolglos, wenn der Empfänger erst nach Ablauf der Abholfrist an die Abgabestelle zurückkehrt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989150139.X03Im RIS seit
27.08.1990Zuletzt aktualisiert am
25.01.2009