RS Vwgh 1990/8/27 89/15/0093

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Veröffentlicht am 27.08.1990
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Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

KfzStG §8 Abs3;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1991, 577;

Rechtssatz

Zwischen dem Lenken eines Kraftfahrzeuges (und dem Mitführen der Kraftfahrzeugsteuerkarte) und der späteren Überprüfung derselben auf der Grundlage des § 8 Abs 3 KfzStG muß ein enger Zusammenhang in zeitlicher, räumlicher und sachlicher Hinsicht bestehen (Hinweis E 30.11.1984, 83/17/0121).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989150093.X02

Im RIS seit

27.08.1990

Zuletzt aktualisiert am

14.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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