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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §61a;Rechtssatz
Das Vorbringen eines Antragstellers, er sei " durch die Schuld der Rechtsmittelbelehrung um die fristgerechte Einbringung der Berufung gebracht worden, da in dieser nicht steht, es sei sowohl als auch eine Beschwerde an den VwGH und den VfGH zu richten, um die Frist zu wahren, sondern oder ", kann als Wiedereinsetzungsantrag aufgefaßt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990020135.X02Im RIS seit
29.08.1990Zuletzt aktualisiert am
29.01.2010