RS Vwgh 1990/8/29 90/02/0044

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.08.1990
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs2;
BAO §167 Abs2;
VwGG §41 Abs1;
VwGG §42 Abs2 Z3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/06/20 90/02/0027 4

Stammrechtssatz

Die Beweiswürdigung der belBeh unterliegt der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung nur insoweit, als die belBeh den Sachverhalt vollständig ermittelt hat und die bei der Beweiswürdigung angestellten Überlegungen schlüssig sind, nicht aber auch ob sie richtig in dem Sinne sind, daß eine den Bf belastende Darstellung und nicht dessen Verantwortung den Tatsachen entspricht (Hinweis E VS 3.10.1985, 85/02/0053).

Schlagworte

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990020044.X06

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

18.06.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten