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L67008 Ausländergrunderwerb Grundverkehr VorarlbergNorm
AVG §8;Rechtssatz
Voraussetzung der Parteistellung eines in privatrechtlicher Hinsicht Anspruchsberechtigten ist, daß eine Verwaltungsvorschrift - hier das GVG Vlbg - eine entsprechende Regelung im Sinne des § 57 Abs 1 VStG enthält. Entgegen der Ansicht des Anspruchsberechtigten läßt sich solches jedoch aus dem GVG Vlbg weder in der von ihm zitierten Fassung LGBl 1977/18 noch aus jener der Nov LBGl 1987/63 entnehmen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990020102.X01Im RIS seit
29.08.1990Zuletzt aktualisiert am
03.06.2010