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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §37;Rechtssatz
Bezeichnet ein Zulassungsbesitzer eine Person, die sich zumindest überwiegend im Ausland aufhält und deren verwaltungsstrafrechtliche Verfolgung, aber auch deren Heranziehung zur Mitwirkung am administrativen Ermittlungsverfahren zumindest erheblich erschwert ist, als Lenker iSd § 103 Abs 2 KFG, so ist die Behörde berechtigt, den Zulassungsbesitzer aufzufordern, eine schriftliche Erklärung des Lenkers darüber, daß dieser zur Tatzeit den PKW des Zulassungsbesitzers gelenkt habe, beizubringen. Die Behörde ist unter solchen Umständen nicht zu aufwendigen Ermittlungen verpflichtet (Hinweis E 15.5.1990, 89/02/0152).
Schlagworte
Verfahrensgrundsätze im Anwendungsbereich des AVG Offizialmaxime Mitwirkungspflicht Manuduktionspflicht VwRallg10/1/1 Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung MitwirkungspflichtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990020076.X02Im RIS seit
19.03.2001Zuletzt aktualisiert am
19.11.2008