RS Vwgh 1990/8/29 90/02/0068

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Veröffentlicht am 29.08.1990
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs2;
AVG §52;
AVG §53 Abs1;
AVG §7 Abs1 Z4;
VwGG §41 Abs1;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Rechtssatz

Erstellt ein Sachverständiger ein schlüssiges Gutachten, so hat auf diese Eigenschaft der Umstand, daß der Sachverständige gleichzeitig eine "juristische Wertung" vorgenommen hat, keinen Einfluß. Eine Befangenheit des Sachverständigen liegt insoweit nicht vor.

Schlagworte

freie BeweiswürdigungGutachten rechtliche Beurteilung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990020068.X03

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

23.07.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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