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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art10 Abs1 Z9 idF 1974/444 ;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 90/02/0131Rechtssatz
Werden in einer Beschwerde zwei in einer Ausfertigung zusammengefaßte Bescheide angefochten, die in verfassungsrechtlich getrennten Vollzugsbereichen ergangen sind, ist die Frage des Anspruches auf Aufwandersatz gemäß § 52 Abs 1 VwGG so zu beurteilen, wie wenn jeder der Bescheide in einer gesonderten Beschwerde angefochten worden wäre.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989020221.X08Im RIS seit
12.06.2001