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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §45 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/06/20 89/02/0211 1Stammrechtssatz
Die Beweiswürdigung der Berufungsbehörde unterliegt der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle nur insoferne, als sie auf die Vollständigkeit des erhobenen Sachverhaltes und ihre Schlüssigkeit, nicht aber auch auf ihre Richtigkeit hin überprüft wird (Hinweis E VS 3.10.1985, 85/02/0053).
Schlagworte
freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990020067.X01Im RIS seit
29.08.1990