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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §43 Abs1;Rechtssatz
Der Vorwurf, der Beamte habe den Journaldienst verlassen, ohne jemanden von seiner vorübergehenden Abwesenheit in Kenntnis zu setzen, und im Dienst Alkohol konsumiert, kann in rechtlicher Hinsicht § 43 Abs 1 BDG 1979 (Verletzung der Pflicht zur treuen und gewissenhaften Besorgung der dienstlichen Aufgaben) unterstellt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1988090013.X09Im RIS seit
23.10.2001