RS Vwgh 1990/9/4 88/09/0013

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Veröffentlicht am 04.09.1990
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §43 Abs1;

Rechtssatz

Der Vorwurf, der Beamte habe den Journaldienst verlassen, ohne jemanden von seiner vorübergehenden Abwesenheit in Kenntnis zu setzen, und im Dienst Alkohol konsumiert, kann in rechtlicher Hinsicht § 43 Abs 1 BDG 1979 (Verletzung der Pflicht zur treuen und gewissenhaften Besorgung der dienstlichen Aufgaben) unterstellt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1988090013.X09

Im RIS seit

23.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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