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L26005 Lehrer/innen SalzburgNorm
BDG 1979 §88 Abs4;Rechtssatz
Aus der Verfassungsbestimmung des § 68 LDG, die die Selbständigkeit und Unabhängigkeit der Mitglieder von Leistungsfeststellungs(ober)kommissionen in Ausübung ihres Amtes versieht, folgt, daß diese Organwalter - in Ausnehmung von Art 20 Abs 1 B-VG - in Ausübung ihrer Funktion als Mitglieder einer Leistungsfeststellungs(ober)kommission jedenfalls weisungsfrei gestellt sind (Hinweis E 5.4.1990, 89/09/0044).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1988090053.X03Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
28.04.2010