RS Vwgh 1990/9/7 90/18/0049

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Veröffentlicht am 07.09.1990
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
27/01 Rechtsanwälte

Norm

DSt Rechtsanwälte 1872 §44 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Die im § 44 Abs 1 DSt enthaltene Wortgruppe "in der Regel" bedeutet: "sofern nicht andere Vorschriften etwas anderes anordnen".

Schlagworte

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 "in der Regel"

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990180049.X01

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

02.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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