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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
StVO 1960 §20 Abs1;Rechtssatz
Die Voraussetzung der Vermeidbarkeit einer Beschmutzung ist ein wesentliches Tatbestandsmerkmal des § 20 Abs 1 zweiter Satz StVO. Das Fehlen dieses Tatbestandsmerkmales im Spruch des Strafbescheides bewirkt daher einen Verstoß gegen § 44a lit a VStG.
Schlagworte
Mängel im Spruch Fehlen von wesentlichen TatbestandsmerkmalenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1986180207.X07Im RIS seit
12.06.2001