RS Vwgh 1990/9/7 90/18/0037

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Veröffentlicht am 07.09.1990
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §33 Abs1;
VwGG §34 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH B 1990/02/06 89/04/0198 2

Stammrechtssatz

Die nur teilweise Erfüllung des an den Bf ergangenen Auftrages zur Behebung der der Beschwerde anhaftenden Mängel schließt den Eintritt der im § 34 Abs 2 VwGG aufgestellten Fiktion der Zurückziehung der Beschwerde nicht aus (Hinweis B 18.3.1975, 173/75, VwSlg 8788 A/1975).

Schlagworte

Mängelbehebung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990180037.X01

Im RIS seit

07.09.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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