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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §48 Abs1 Z2;Rechtssatz
Das im konkreten Fall vom Bf gestellte Mehrbegehren nach "Barauslagen für 18 Kopien" war abzuweisen, weil ein solcher Barauslagenersatz im VwGG nicht vorgesehen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990180038.X05Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
10.07.2012