RS Vwgh 1990/9/7 90/18/0038

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Veröffentlicht am 07.09.1990
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §48 Abs1 Z2;

Rechtssatz

Das im konkreten Fall vom Bf gestellte Mehrbegehren nach "Barauslagen für 18 Kopien" war abzuweisen, weil ein solcher Barauslagenersatz im VwGG nicht vorgesehen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990180038.X05

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

10.07.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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