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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §33 Abs5 idF 1984/531;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1991, 308;Rechtssatz
§ 33 Abs 5 EStG 1972 in der durch das AbgÄG 1984, BGBl 1984/531 geänderten Fassung erfordert eine isolierte Betrachtung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, die im Wege des Steuerabzugs vom Arbeitslohn zu erfassen sind, und eine gesonderte hypothetische Steuerberechnung, in die - wie sich aus der Bezugnahme auf die Abs 1 bis 4 und 8 (nach 1986 Abs 7) des EStG 1972 ergibt - auch der allgemeine Steuerabsetzbetrag einzubeziehen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989140193.X01Im RIS seit
07.09.1990