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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1151;Rechtssatz
Dem Anstellungsverhältnis des Geschäftsführers einer GmbH (hier: Nichtgesellschafter) muß kein Dienstvertrag zugrunde liegen, es kann sich auch um einen freien Dienstvertrag, einen Werkvertrag oder ein Auftragsverhältnis handeln. Die Anwendung des § 22 Abs 1 Z 2 EStG 1972 auf die Einkünfte aus einer Tätigkeit als Geschäftsführer einer GmbH muß daher nicht rechtswidrig sein. Ein Vorschuß auf das Pauschalentgelt in gleicher Höhe für eine mehrjährige solche Tätigkeit der normalen, laufenden Geschäftsführung fällt nicht unter die außerordentlichen Einkünfte gem § 37 Abs 2 Z 1 EStG 1972. Gleichmäßigkeit der Besteuerung (§ 114 BAO) gebietet ein Verständnis von Steuervorschriften, das willkürliche Änderung der Besteuerung ausschließt, wo der Gesetzgeber nicht unmißverständlich steuerwirksame Gestaltungsmöglichkeit einräumt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990140188.X03Im RIS seit
07.09.1990