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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Rechtssatz
Ist ein Straferkenntnis mit seiner Verkündung rechtlich existent geworden, so kann dahingestellt bleiben, ob die dem Besch über sein Verlangen zugestellten Schriftstücke eine dem mündlich verkündeten Bescheid entsprechende schriftliche Ausfertigung dieses Bescheides darstellen und ob alle wesentlichen Erfordernisse eines schriftlichen Bescheides vorliegen. Schon auf Grund der mündlichen Erlassung des Bescheides kann keine Rede von einem "Nichtbescheid" sein.
Schlagworte
Bescheidcharakter Bescheidbegriff Bejahung des Bescheidcharakters Bescheidcharakter Bescheidbegriff Formelle Erfordernisse Bescheidcharakter Bescheidbegriff Inhaltliche Erfordernisse Maßgebender Bescheidinhalt Fassung die der Partei zugekommen istEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1986180207.X04Im RIS seit
12.06.2001