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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §37;Rechtssatz
Die Vorschreibung einer Ergänzungsprüfung iSd § 15 Abs 3 letzter Satz KrPflG hat die Feststellung zur Voraussetzung, daß eine ausländische Ausbildung die für die Ausübung des speziellen Krankenpflegeberufes in Ö erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht oder nicht ausreichend vermittelt hat.
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung VerfahrensmangelVerwaltungsrecht Internationales Rechtsbeziehungen zum Ausland VwRallg12Beweiswürdigung Sachverhalt angenommener geklärterEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990180038.X01Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
10.07.2012