RS Vwgh 1990/9/7 90/18/0038

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Veröffentlicht am 07.09.1990
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs2;
KrPflG 1961 §15 Abs3;
VwRallg;

Rechtssatz

Die Vorschreibung einer Ergänzungsprüfung iSd § 15 Abs 3 letzter Satz KrPflG hat die Feststellung zur Voraussetzung, daß eine ausländische Ausbildung die für die Ausübung des speziellen Krankenpflegeberufes in Ö erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht oder nicht ausreichend vermittelt hat.

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung VerfahrensmangelVerwaltungsrecht Internationales Rechtsbeziehungen zum Ausland VwRallg12Beweiswürdigung Sachverhalt angenommener geklärter

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990180038.X01

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

10.07.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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