RS Vwgh 1990/9/7 90/18/0065

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Veröffentlicht am 07.09.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

AVG §45 Abs2;
StVO 1960 §52 lita Z10a;

Rechtssatz

Ausf zur Abweichung der Aufstellung eines Radarmeßwagens vom Verlauf der Fahrbahnlängsachse und eines damit eventuell verbundenen Fehlers bei der Geschwindigkeitsmessung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990180065.X01

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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