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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Ausf zur Abweichung der Aufstellung eines Radarmeßwagens vom Verlauf der Fahrbahnlängsachse und eines damit eventuell verbundenen Fehlers bei der Geschwindigkeitsmessung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990180065.X01Im RIS seit
12.06.2001