RS Vwgh 1990/9/7 90/18/0096

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.09.1990
beobachten
merken

Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §5 Abs1;

Rechtssatz

Aus dem positiven Ergebnis einer Alkoholprobe allein kann niemals eine Fahruntüchtigkeit des Lenkers erschlossen werden (Hinweis E 23.10.1967, 1590/66).

Schlagworte

Alkoholbeeinträchtigung FahrtüchtigkeitAlkoholbeeinträchtigung zusätzliche Komponenten Medikamente MüdigkeitVerfahrensrecht BeweismittelVerfahrensrecht BeweiswürdigungFeststellung der Alkoholbeeinträchtigung Alkotest

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990180096.X02

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

19.07.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten