RS Vwgh 1990/9/17 90/14/0178

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Veröffentlicht am 17.09.1990
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §20 Abs1 Z3;

Beachte

Besprechung AnwBl 4/1991, S 255

Rechtssatz

Fallen bei der Aufnahme einer anwaltlichen Tätigkeit Bewirtungsspesen an, dann gilt für diese das Abzugsverbot des § 20 Abs 1 Z 3 EStG 1972.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990140178.X02

Im RIS seit

17.09.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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