RS Vwgh 1990/9/17 90/15/0118

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Veröffentlicht am 17.09.1990
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §69 Abs1 litb;
AVG §69 Abs1 Z2;
BAO §303 Abs1 litb;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1991, 118; AnwBl 3/1991, S 183;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 84/15/0217 E 2. Dezember 1985 RS 1

Stammrechtssatz

Tatsachen iSd § 303 BAO sind ausschießlich mit dem Sachverhalt des abgeschlossenen Verfahrens zusammenhängende tatsächliche Umstände; also Sachverhaltselemente, die bei einer entsprechenden Berücksichtigug zu einem anderen Ergebnis (als vom rechtskräftigen Bescheid zum Ausdruck gebracht) geführt hätten, etwa Zustände, Vorgänge, Beziehungen, Eigenschaften.

Schlagworte

Neu hervorgekommene entstandene Beweise und Tatsachen nova reperta nova producta Andere rechtliche Beurteilung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990150118.X01

Im RIS seit

11.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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